§10 Arbeitsschutzgesetz, DGUV-V1, DGUV-I 205-003
In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfern (m/w/d) in der Entstehungsphase gelöscht werden. Ausgebildete Brandschutzhelfer (m/w/d) sind in der ersten Phase eines Brandes wichtige Personen, die Schlimmeres verhindern können.
Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt.
Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen.
Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und im Besonderen von Brandrauchen ausgehen.
Theorie:
Praxis:
Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Preis: 99,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
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