Ganz gleich in welcher Branche: Arbeitssicherheit sollte immer an erster Stelle stehen. Sie umfasst eine Bandbreite von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen. Dies ist aus vielerlei Gründen von entscheidender Bedeutung.
Die physische und mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden verdient höchsten Schutz. Arbeitssicherheit gewährleistet nicht nur körperliche Unversehrtheit, sondern trägt auch dazu bei, Stress und damit verbundene Belastungen zu minimieren. Darüber hinaus verhindert sie auch potenzielle Produktionsausfälle und finanzielle Einbußen für das Unternehmen.
Arbeitssicherheit ist essenziell, um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Es zielt auf die Verhinderung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken ab. Sie ist nicht nur aus humanitären Gründen wichtig, sondern auch wirtschaftlich relevant. Unfälle und Krankheiten kosten Unternehmen und die Gesellschaft erhebliche Summen. Mängel in der Arbeitssicherheit gehen oft mit Qualitätsproblemen und organisatorischen Defiziten einher.
Unternehmer und Vorgesetzte, die unsichere Arbeitsbedingungen zulassen, können rechtlich belangt werden. Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz, das Sozialgesetzbuch (SGB) VII und das Arbeitssicherheitsgesetz regeln die Arbeitssicherheit. In Deutschland überwachen Gewerbeaufsichtsämter und Träger der Unfallversicherung die Einhaltung.
In den letzten Jahren hat sich die Sicherheit am Arbeitsplatz weiterentwickelt, von rein technischen Aspekten hin zu umfassender Prävention. Psychologische Faktoren gewinnen an Bedeutung, was Schulungen und Unterweisungen einschließt. Arbeitssicherheit verbindet sich mit Ergonomie, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz zu einem ganzheitlichen Ansatz.
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentral für den Arbeitsschutz. Sie dient der Identifikation von Gefahren am Arbeitsplatz und leitet Maßnahmen zur Vermeidung ab. Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz fordern die Durchführung und Dokumentation dieser Beurteilung. Diese kann an Unternehmensanforderungen angepasst werden und betrifft jeden Arbeitsplatz. Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte und auch Mitarbeiter sollten in den Prozess einbezogen werden.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte vor Arbeitsbeginn, bei der Einrichtung von Arbeitsstätten, vor der Verwendung neuer Arbeitsmittel oder -stoffe sowie regelmäßig durchgeführt und bei Bedarf aktualisiert werden. Fachkenntnisse über Arbeitsabläufe, Gefährdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Unsere Experten für Arbeitssicherheit können Sie dabei gerne unterstützen.
Unsere erfahrenen Arbeitssicherheitsspezialisten, einschließlich Betriebsärzten und Hygienebeauftragten, bieten eine Hygieneberatung an, um Handlungssicherheit und effektive Hygieneplanung zu gewährleisten. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung aktueller Hygienestandards – sowohl telefonisch als auch vor Ort im Betrieb.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber und Führungskräfte dabei, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen. Ihr Hauptziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheiten.
Der Arbeitsschutz trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern auch zur finanziellen Stabilität des Unternehmens. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit dem Betriebsarzt zusammen, um die Unternehmensleitung in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dies stellt sicher, dass die Arbeitsschutzrichtlinien gemäß den spezifischen Betriebsbedingungen angewendet werden und effektiv sind.
Die Bestellung dieser Fachkraft erfolgt nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Die Fachkraft steht direkt unter dem Betriebsleiter. Diese Position hat keine Weisungsbefugnis, sondern dient in erster Linie der Beratung und Unterstützung.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt. Ihr Umfang variiert je nach den im Betrieb vorhandenen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit: