Arbeitssicherheit ist komplex – und im Alltag oft schwer umzusetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden sicher zu schützen und alle Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind: Arbeitssicherheit sollte immer oberste Priorität haben. Sie umfasst zahlreiche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen – und das aus guten Gründen.
Die physische und mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen verdient höchsten Schutz. Arbeitssicherheit sorgt nicht nur für körperliche Unversehrtheit, sondern hilft auch, Stress und Belastungen zu reduzieren. Gleichzeitig beugt sie Produktionsausfällen und finanziellen Schäden vor – ein Gewinn für alle Beteiligten.
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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung abzuleiten. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt die Durchführung und Dokumentation dieser Beurteilung verbindlich vor. Sie gilt für jeden Arbeitsplatz und kann individuell an die Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden. Dabei haben Betriebsräte Mitbestimmungsrechte, und auch die Mitarbeiter*innen sollten aktiv in den Prozess eingebunden werden.
Die Gefährdungsbeurteilung muss durchgeführt werden:
Für eine fundierte Beurteilung sind Fachkenntnisse über Arbeitsabläufe, Gefährdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen erforderlich. Unsere Expert*innen für Arbeitssicherheit unterstützen Sie kompetent und praxisnah.
Arbeitssicherheit schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen.
Ziel ist es, Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu verhindern. Das ist nicht nur aus humanitären Gründen wichtig, sondern auch wirtschaftlich: Arbeitsunfälle und Krankheiten verursachen hohe Kosten für Unternehmen und Gesellschaft. Zudem gehen Mängel in der Arbeitssicherheit oft mit Qualitätsproblemen und organisatorischen Schwächen einher.
Rechtliche Verantwortung: Unternehmer und Führungskräfte, die unsichere Arbeitsbedingungen zulassen, können haftbar gemacht werden. In Deutschland regeln Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz, das Sozialgesetzbuch (SGB) VII und das Arbeitssicherheitsgesetz die Arbeitssicherheit. Die Einhaltung wird von Gewerbeaufsichtsämtern und den Trägern der Unfallversicherung überwacht.
Moderne Arbeitssicherheit: Heute geht es nicht mehr nur um technische Maßnahmen, sondern um umfassende Prävention. Psychologische Faktoren spielen eine immer größere Rolle – Schulungen und Unterweisungen sind daher essenziell. Arbeitssicherheit verbindet sich mit Ergonomie, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz zu einem ganzheitlichen Ansatz.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber und Führungskräfte dabei, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen.
Ihr Hauptziel: Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden.
Arbeitsschutz bedeutet nicht nur Sicherheit für Mitarbeitende, sondern auch wirtschaftliche Stabilität für das Unternehmen. Die Fachkraft arbeitet eng mit dem Betriebsarzt zusammen und unterstützt die Unternehmensleitung bei allen Fragen des Arbeitsschutzes. So wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben und betriebsspezifischen Richtlinien effektiv umgesetzt werden.
Die Bestellung erfolgt gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Die Fachkraft ist direkt dem Betriebsleiter zugeordnet und hat keine Weisungsbefugnis – ihre Rolle ist beratend und unterstützend.
Aufgaben und Kompetenzen der Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Erstberatung | Vertrieb

Geschäftsführer | Erstberatung
Nach der Erstberatung begleiten Sie unsere Experten bei der fachlichen Umsetzung.

Arbeitssicherheit | Brandschutzbeauftragter | Gefahrgutberatung

Arbeitssicherheit | Gesundheitsmanager | Abfallbeauftragter
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