Baustellensicherheit

Auf festem Reglement errichtet.

Baustellensicherheit ist Pflicht und Verantwortung des Bauherrn. Sie ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen, die sowohl die physische Sicherheit der Baustelle als auch das Wohlbefinden der dort arbeitenden Menschen gewährleisten.


Das umfasst:

  • Umsetzung verbindlicher Sicherheitsstandards
  • Schulung der Mitarbeitenden zu sicheren Arbeitspraktiken
  • Einrichtung geeigneter Schutzvorrichtungen

Effektive Baustellensicherheit minimiert Risiken, steigert die Effizienz und schafft eine Arbeitsumgebung, in der alle aktiv zur Unfallvermeidung beitragen.

  • SiGe-Koordination für Baustellen (Hoch-/Tiefbau, Montage/Industriebau)
    • Koordinierung der Anwendung von §4 Arbeitsschutzgesetz
    • Organisieren der Zusammenarbeit von Arbeitgebern untereinander (Auftragnehmer und Subunternehmer)
    • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
    • Baubegleitende Betreuung vor Ort mit Sicherheitsbegehungen und Baubesprechungen
    • Erstellung von Baustelleneinrichtungsplänen
    • Erstellung von Baustellenordnungen
    • Planung von Flucht- und Rettungswegekonzepten
    • Erstellung von Verkehrslenkungsplänen
    • Einholung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
       
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen (fach- und sachkundige Betreuung)
    • Arbeiten mit Asbest

Die Baustellenverordnung (BaustellV) legt dem Bauherrn die Verantwortung auf, die Sicherheit und das Wohlbefinden auf der Baustelle zu gewährleisten.

In Situationen, in denen unterschiedliche Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, fordert die Baustellenverordnung, dass der Bauherr einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) einsetzt. Der SiGeKo hat die Aufgabe, das Bauvorhaben, den Ablauf der Bauarbeiten sowie die zukünftigen Tätigkeiten an der Baustelle jederzeit sicher zu organisieren.

Neufassung der Baustellenverordnung seit dem 01. April 2023

Um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) zu gewährleisten, sind bestimmte Vorgaben von Ihnen als Bauherr zu erfüllen. Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*innen (SiGeKo) unterstützen Sie dabei gerne.

Aufgaben der*s SiGeKo

  • Abstimmung von Schutzmaßnahmen in der Planungsphase
  • Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Festlegung von Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen
  • Erstellung der „Unterlage für spätere Arbeiten“
  • Koordination der Arbeitgeber während der Bauphase

Anforderungen an eine*n SiGeKo

  • Mindestens zwei Jahre Erfahrung in Bauvorhaben (Planung oder Ausführung)
  • Baufachliche, arbeitsschutzfachliche und koordinatorische Kenntnisse

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