Brandschutz

Brenzlige Situationen meistern

Brandschutz in Unternehmen ist von grundlegender Bedeutung, um Mitarbeiter, Eigentum und betriebliche Abläufe zu schützen. Er umfasst Präventivmaßnahmen wie die Installation von Rauchmeldern, Feuerlöschern und Notausgängen sowie die Entwicklung von Evakuierungsplänen. Mitarbeiter werden in Brandschutzverfahren geschult, um im Ernstfall angemessen zu reagieren. Ein effektiver Brandschutz minimiert das Risiko von Bränden und begrenzt deren Auswirkungen, wodurch die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird.

  • Brandschutzberatung als Brandschutzbeauftragter
    • Erstellung von Brandschutzordnungen
    • Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdungen
    • Brandschutzbegehungen
    • Unterstützung bei Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten
  • Explosionsschutz
    • Explosionsschutzdokument
    • Explosionsschutzberatung
    • Explosionsschutzbeauftragter
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
    • praktische Feuerlöschübungen
  • Realitätsnahe Evakuierungsübungen/Räumungsübungen mit Brand- und Rauchsimulation
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
  • Erstellung von Feuerwehrplänen

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die vom Arbeitgeber beauftragt wird, den betrieblichen Brandschutz zu gewährleisten. Dieser Experte übernimmt eine wichtige Rolle im vorbeugenden Brandschutz und unterstützt den Arbeitgeber bei allen Angelegenheiten rund um Brandsicherheit.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind unter anderem:

  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und brennbaren Arbeitsstoffen
  • Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • Mitwirkung beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in einigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere bei Einrichtungen besonderer Art und Nutzung.

Im betrieblichen Brandschutz spielen Brandschutzhelfer eine unverzichtbare Rolle – sie sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß ASR A2.2 ist es Pflicht, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern auszubilden. Diese übernehmen im Ernstfall wichtige Aufgaben und tragen maßgeblich zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Hauptaufgaben:

  • Brandschutzhelfer ergreifen im Brandfall Maßnahmen zur Eindämmung des Feuers
  • Sie unterstützen die Evakuierung und sorgen dafür, dass Fluchtwege frei bleiben
  • Brandschutzhelfer sind im Unternehmen Ansprechpartner für die Feuerwehr und leisten wertvolle Hilfe

Jedes Unternehmen benötigt gut ausgebildete Brandschutzhelfer, um im Ernstfall schnell reagieren zu können und Mitarbeiter sowie Ressourcen zu schützen. Die Ausbildung dieser Helfer stellt sicher, dass Ihr Betrieb für den Brandschutz bestens gerüstet ist.