gemäß TRBS 2121 Teil 1 und DGUV Information 201-011
Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) zählen zu den Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Somit unterliegen sie besonderen Auflagen: Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1 verpflichten Unternehmer, die solche Arbeitsmittel bereitstellen und benutzen lassen, sie nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen zu lassen. Dies muss durch eine zur Prüfung befähigten Person erfolgen.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar, können Sie vom Unternehmer als Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen benannt werden. Sie werden durch uns fachkundig darin geschult, Arbeiten beim Auf-, Um und Abbau sicher und zuverlässig zu überwachen. Zudem befähigen wir Sie, die zugehörige notwendige Prüfdokumentation zu erstellen.
Unter anderem werden folgende Inhalte geschult:
Für wen ist die Schulung geeignet? Welche Voraussetzungen gibt es?
Unsere Schulung richtet sich an Personen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen im Einsatz haben und/oder diese eigenständig prüfen wollen und/oder diejenigen.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (handwerkliche Ausbildung, Berufserfahrung, praktische Erfahrung in der De-Montage von Gerüsten).
Wir wollen mit dieser Schulung allen Kunden, Partnern und Interessierten die Möglichkeit geben, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, um dazu beizutragen, dass Arbeitsschutz als professionelle Routine und selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit verstanden werden kann.
Dauer
8,0 Stunden
Preis: 398,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
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