Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen. Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden. Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten. Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten.
Gerne führen wir auf Kundenwunsch auch Schulungen bei Ihnen vor Ort oder online durch. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne über den Button "Anfrage stellen".
Zielgruppe
Mitarbeitende aus Handwerksbetrieben, welche 1 Komponenten Schäume verarbeiten.
Dauer
ca. 1,0 Stunde
Preis: 49,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Datum: 29.11.2024
Uhrzeit: 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ort: Online
Schulung-Nr.: 11/24/PU/online
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