Unternehmerschulung im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung - BGW-Unternehmermodell


Seminarinhalte

Wofür wird die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung benötigt? 

Die BGW schreibt ihren versicherten Betrieben vor eine Betreuungsform nachzuweisen. Unternehmer mit mindestens einem Beschäftigten haben die Möglichkeit, den Arbeitsschutz in der Einrichtung nach dem Unternehmermodell selbst zu organisieren. Oftmals stehen den Betrieben nur knappe finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Organisation zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Anforderungen der BGW an den Arbeitsschutz umzusetzen. 

Welchen Nutzen habe ich davon? 

Sie lernen die Anforderungen des Arbeitsschutzes eigenständig umzusetzen, führen Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen durch und tragen so dazu bei, Schwachstellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu identifizieren und zu beheben. Unser Medienmix aus Seminar, Schulungsordner der BGW, Servicehotline und hilfreichen Musterdokumenten, ermöglicht Ihnen ein sofortiges Umsetzen der geforderten Inhalte. Was muss ich tun, um betreut zu werden? Der Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker in Schleswig-Holstein hat eine Kooperationsvereinbarung mit der BGW geschlossen. Sie müssen keinen Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand mit der Alternativen Betreuung. Sie werden spätestens alle 5 Jahre zu einer Fortbildungsschulung eingeladen. Anschließend können Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen selbst regeln. Je nach Bedarf, kommen Betriebsbegehungen hinzu. 

Was passiert, wenn ich keine Betreuung nachweisen kann? 

Die BGW führt regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch. Ist der Betreuungsnachweis nicht vorhanden, können Versäumnisgebühren auf Sie zukommen. Ebenso sieht es bei den Kontrollen der Gewerbeämter aus. 

Wie schließe ich diesen Vertrag mit dem LIV ab?

 Es können alle Betriebe des Friseurhandwerks und des Kosmetikgewerbes unabhängig von ihrer Mitgliedschaft beim Landesinnungsverband Friseur und Kosmetik bzw. seinen Mitgliedsinnungen an diesem Vertrag teilnehmen. 

Wo finden die Schulungen statt? 

Wir bieten laufend Schulungen, in ganz Schleswig-Holstein, an. Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir werden Ihnen den Betreuungsvertrag zu kommen lassen, sowie die möglichen Schulungstermine. Welche Inhalte hat die Schulung? BGW Erklärung, Gefährdungsbeurteilung, Hygieneplan, Arbeitsplatz und Arbeitszeit, u. v. m. 

Welche Schulungsgebühren kommen auf mich zu? 

Mitglieder des LIV zahlen 110,00 € inkl. MwSt. Nichtmitglieder des LIV zahlen 190,00 € inkl. MwSt. Die Preise gelten pro Teilnehmer.


Preis: 190,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

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Termine:

Datum: 21.07.2025

Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort: Kreishandwerkerschaft Stormann, Mommsenstraße 10, 23843 Bad Oldesloe

Schulung-Nr.: 2025-06-21_US

Zur Anmeldung

Datum: 13.10.2025

Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort: Kreishandwerkerschaft Nordfriesland, Süderstraße 97, 25813 Husum

Schulung-Nr.: 2025-10-13_US

Zur Anmeldung
Anfrage:

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