Abfallmanagement ist ein zentraler Bestandteil einer modernen, nachhaltigen Unternehmensführung. Der ordnungsgemäße Umgang mit Abfällen – ob Gewerbeabfall, gefährliche Stoffe oder Produktionsrückstände – stellt Unternehmen vor vielfältige rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Als wesentlicher Hauptakteur im Unternehmen übernimmt der Betriebsbeauftragte für Abfall eine Schlüsselrolle: Er sorgt dafür, dass Abfallströme effizient, kostensparend und rechtssicher gemanagt werden.
Als Ihr externer Abfallbeauftragter gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) übernehmen wir die vollständige Betreuung und stellen die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicher – darunter KrWG, AbfAEV, GewAbfV, GefStoffV und AVV.
Unsere Leistungen umfassen Beratung, Überwachung und Dokumentation, damit Sie jederzeit rechtskonform handeln.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Entwicklung nachhaltiger Abfallstrategien entlang der in § 6 KrWG geregelten fünfstufigen Abfallhierarchie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Beseitigung.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter*innen, beraten bei der Erstellung betrieblicher Entsorgungskonzepte, erstellen Jahresberichte und begleiten Sie bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren und Erzeugnisse.
Zur Bestellung einer*s Abfallbeauftragten verpflichtet sind u. a. Erzeuger*innen und Besitzer*innen gefährlicher Abfälle, Industrieunternehmen bestimmter Branchen, Betriebe nach der 4. BImSchV sowie Betreiber*innen von Abfallentsorgungsanlagen. Darüber hinaus empfiehlt sich die freiwillige Bestellung für alle Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie stärken, Risiken minimieren und ihr Unternehmensimage verbessern möchten.
Persönliche Beratung zu Angeboten und Vertragsdetails
Ihre Experten für Fachfragen